Blindheit

Definition:
  • Ausgehend von einer Norm für die Sehschärfe von 1,0 (100 %), gilt als sehbehindert, wer trotz Brillen- oder Kontaktlinsen-Korrektion höchstens 0,30, mindestens aber 0,05 erreicht.
  • Liegt der Wert zwischen 0,05 und 0,02, spricht man von einer hochgradigen Sehbehinderung.
  • Mit einer Sehschärfe unter 0,02, die praktisch nur noch Hell-/Dunkelwahrnehmungen ermöglicht, oder wenn das Gesichtsfeld weniger als 5 Grad beträgt, gilt man in Sinne des Gesetzes als blind.

In Deutschland leben rund 164.000 blinde Menschen. Von ihnen sind

unter 18 Jahre

6 %

 (8.700)

18 - 30 Jahre

7 %

(10.150)

30 - 60 Jahre

17 %

(24.650)

60 - 80 Jahre

32 %

(46.400)

81 und älter

38 %

(55.100)

Rund 30 % der blinden Menschen im erwerbsfähigen Alter (20 – 60 Jahre) haben einen Arbeitsplatz.

Erblindungsursachen:
  • Altersabhängige Makuladegeneration 50 %
  • Glaukom 18 %
  • Diabetische Retinopathie 17 %
  • Katarakt 5 %
  • Hornhautrübungen 3 %
  • Erblindung in Kindheit 2,4 %
  • Andere Ursachen 4,6 %

Neuerblindungen pro Jahr: 9.939
Anteil der Frauen: 68 %

Anzahl der sehbehinderten Menschen in Deutschland: 1.066.000.

Einen Visus zwischen 0,1 und 0,05 haben

  • 0,9 % der 60- bis 64-jährigen
  • 1,2 % der 65- bis 69-jährigen
  • 3,1 % der 70- bis 74-jährigen
  • 8,0 % der 74- bis 79-jährigen

Zunahme der Erblindungen innerhalb von 12 Jahren: 9 %
Zunahme der Sehbehinderungen im gleichen Zeitraum: 80 %

Die Daten beziehen sich auf den WHO-Report 2002, bei dem die WHO-Kriterien zu Grunde gelegt sind:

  • Low Vision (Grad 1-2): Visus 0,05 bis 0,3
  • Blindness (Grad 3-5): Visus <0,05, Gesichtsfeld <10 Grad



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BVA Pressereferat, Dr. Georg Eckert
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